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Richtlinie (EU) 2024/825 · „EmpCo“

Riskante Umweltaussagen auf Produktseiten finden, bevor die neuen Regeln gelten.

Ab 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Aussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder eigene Siegel. Der EmpCo-Check prüft die Produktseiten Ihres Shops – Beschreibungen, Merkmale, Siegel und Bildtexte – und zeigt, welche Aussagen Sie überarbeiten sollten, mit Begründung und Umformulierungsvorschlag.

Noch 11 Tage bis zur Anwendung

Produktseiten Ihres Shops prüfen

Umfang

01

Shop eingeben

Shop-Adresse oder eine Produktseite – alternativ Produkttext, Datenblatt oder Produktbild.

02

Produktseiten prüfen

Titel, Beschreibung, Merkmale, Siegel und Bildsprache werden gegen das Regelwerk bewertet.

03

Gezielt nacharbeiten

Fundstelle, Risiko, Begründung, offene Nachweisfragen und Umformulierung je Aussage.

Was geprüft wird

10 Regeln aus der Richtlinie

Jede Aussage wird mit Kontext bewertet: Eine Spezifizierung direkt neben „umweltfreundlich“ macht einen Unterschied. Normverweise stammen ausschließlich aus dem versionierten Regelwerk.

Automatisierte Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. „Kein Treffer“ bedeutet keine Freigabe. Die Richtlinie adressiert Aussagen gegenüber Verbrauchern (B2C); B2B-spezifische Regeln werden nicht geprüft.

  • Aussagen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Updates und Verbrauchsmaterial

    RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 23d ff. UGP-RL

  • Zukunftsaussage ohne Umsetzungsplan und unabhängige Überprüfung

    RL (EU) 2024/825, Art. 6 Abs. 2 lit. d UGP-RL

  • Allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung

    RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4a UGP-RL

  • Werbung mit irrelevanten Vorteilen

    RL (EU) 2024/825, Art. 6 Abs. 2 lit. e UGP-RL

  • Gesetzliche Pflicht als Besonderheit des Angebots dargestellt

    RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 10a UGP-RL

  • Klimaneutral oder CO₂-reduziert auf Basis von Kompensation

    RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4c UGP-RL

  • Nachhaltigkeitsvergleich ohne Angaben zu Methode, Vergleichsgegenstand und Aktualität

    RL (EU) 2024/825, Art. 7 Abs. 7 UGP-RL

  • Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festlegung

    RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 2a UGP-RL

  • Umweltbezug durch Bildsprache oder Symbole

    Querschnitt,

  • Umweltaussage zum ganzen Produkt oder Unternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist

    RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4b UGP-RL

Viele Treffer in Produktbeschreibungen?

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