Richtlinie (EU) 2024/825 · „EmpCo“
Riskante Umweltaussagen auf Produktseiten finden, bevor die neuen Regeln gelten.
Ab 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Aussagen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder eigene Siegel. Der EmpCo-Check prüft die Produktseiten Ihres Shops – Beschreibungen, Merkmale, Siegel und Bildtexte – und zeigt, welche Aussagen Sie überarbeiten sollten, mit Begründung und Umformulierungsvorschlag.
Noch 11 Tage bis zur Anwendung
01
Shop eingeben
Shop-Adresse oder eine Produktseite – alternativ Produkttext, Datenblatt oder Produktbild.
02
Produktseiten prüfen
Titel, Beschreibung, Merkmale, Siegel und Bildsprache werden gegen das Regelwerk bewertet.
03
Gezielt nacharbeiten
Fundstelle, Risiko, Begründung, offene Nachweisfragen und Umformulierung je Aussage.
Was geprüft wird
10 Regeln aus der Richtlinie
Jede Aussage wird mit Kontext bewertet: Eine Spezifizierung direkt neben „umweltfreundlich“ macht einen Unterschied. Normverweise stammen ausschließlich aus dem versionierten Regelwerk.
Automatisierte Ersteinschätzung, keine Rechtsberatung. „Kein Treffer“ bedeutet keine Freigabe. Die Richtlinie adressiert Aussagen gegenüber Verbrauchern (B2C); B2B-spezifische Regeln werden nicht geprüft.
Aussagen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Updates und Verbrauchsmaterial
RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 23d ff. UGP-RL
Zukunftsaussage ohne Umsetzungsplan und unabhängige Überprüfung
RL (EU) 2024/825, Art. 6 Abs. 2 lit. d UGP-RL
Allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung
RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4a UGP-RL
Werbung mit irrelevanten Vorteilen
RL (EU) 2024/825, Art. 6 Abs. 2 lit. e UGP-RL
Gesetzliche Pflicht als Besonderheit des Angebots dargestellt
RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 10a UGP-RL
Klimaneutral oder CO₂-reduziert auf Basis von Kompensation
RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4c UGP-RL
Nachhaltigkeitsvergleich ohne Angaben zu Methode, Vergleichsgegenstand und Aktualität
RL (EU) 2024/825, Art. 7 Abs. 7 UGP-RL
Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festlegung
RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 2a UGP-RL
Umweltbezug durch Bildsprache oder Symbole
Querschnitt,
Umweltaussage zum ganzen Produkt oder Unternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist
RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4b UGP-RL
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