Methodik · Regelwerk-Version 0.4.4
So arbeitet die EmpCo-Prüfung
Die EmpCo-Prüfung ist eine automatisierte Ersteinschätzung: Sie zerlegt Inhalte in Abschnitte mit Umfeld, findet mögliche Umweltaussagen über ein Lexikon und ein Sprachmodell und ordnet sie gegen ein versioniertes Regelwerk aus der Richtlinie (EU) 2024/825 ein. Normverweise kommen nur aus dem Regelwerk, nie vom Modell.
In welchen Schritten läuft eine Prüfung?
- 01
Laden
Produktseiten werden mit JavaScript geladen, PDF-Dateien seitenweise gelesen, Bilder an eine Bilderkennung gegeben.
- 02
Aufteilen mit Umfeld
Inhalte werden in Überschriften, Absätze, Listenpunkte, Alt-Texte und Meta-Angaben zerlegt. Jeder Abschnitt behält die benachbarten Sätze und seinen Platz in der Seitenstruktur.
- 03
Mögliche Aussagen finden
Ein Lexikon erkennt ausdrückliche Umweltbegriffe und Siegelnamen. Abschnitte aus Hauptinhalt und Produktbeschreibung prüft zusätzlich ein Sprachmodell auf Umweltbezüge ohne Schlüsselwort, andere Bereiche stichprobenartig. Ziel dieses Schritts ist, nichts zu übersehen.
- 04
Einordnen
Ein Sprachmodell bewertet jede mögliche Aussage gegen die passenden Regeln und liefert Risikostufe, Begründung und offene Nachweisfragen. Die Antwort wird gegen ein festes Schema geprüft; Regeln, die es im Regelwerk nicht gibt, werden verworfen.
- 05
Zusammenfassen
Gleiche Aussagen zur selben Regel werden zu einem Befund mit allen Fundstellen zusammengeführt und nach Risiko und Reichweite sortiert.
Woraus besteht das Regelwerk?
Das Regelwerk (Version 0.4.4) enthält 10 Regeln zu den Tatbeständen der Richtlinie, ein Lexikon mit 31 Begriffsgruppen und eine Liste von 44 bekannten Siegeln. Jede Regel beschreibt Prüffragen, Kriterien für die drei Risikostufen, Beispiele und Muster für Umformulierungen.
| Regel | Bezug |
|---|---|
| Allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung | RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4a UGP-RL |
| Umweltaussage zum ganzen Produkt oder Unternehmen, obwohl nur ein Teilaspekt betroffen ist | RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4b UGP-RL |
| Klimaneutral oder CO₂-reduziert auf Basis von Kompensation | RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 4c UGP-RL |
| Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Festlegung | RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 2a UGP-RL |
| Werbung mit irrelevanten Vorteilen | RL (EU) 2024/825, Art. 6 Abs. 2 lit. e UGP-RL |
| Gesetzliche Pflicht als Besonderheit des Angebots dargestellt | RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 10a UGP-RL |
| Zukunftsaussage ohne Umsetzungsplan und unabhängige Überprüfung | RL (EU) 2024/825, Art. 6 Abs. 2 lit. d UGP-RL |
| Nachhaltigkeitsvergleich ohne Angaben zu Methode, Vergleichsgegenstand und Aktualität | RL (EU) 2024/825, Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 7 Abs. 7 UGP-RL |
| Aussagen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Updates und Verbrauchsmaterial | RL (EU) 2024/825, Anhang I Nr. 23d bis 23j UGP-RL |
| Umweltbezug durch Bildsprache oder Symbole | Querschnitt |
Was bedeuten die Risikostufen?
| Stufe | Bedeutung |
|---|---|
| Kritisch | Die Aussage erfüllt die Merkmale eines Tatbestands aus dem Regelwerk, zum Beispiel ein pauschaler Umweltbegriff ohne Spezifizierung. |
| Prüfen | Ob ein Risiko besteht, hängt von Nachweisen oder vom Kontext ab, etwa bei einer vorhandenen, aber unklaren Spezifizierung. |
| Unkritisch | Die Aussage ist konkret und nachvollziehbar; das Regelwerk erkennt kein Risiko. |
Wie wird die Qualität gemessen?
Ein gelabelter Datensatz mit riskanten, unkritischen und Grenzfällen misst je Regel, wie viele markierte Aussagen zutreffen (Precision) und wie viele riskante Aussagen gefunden werden (Recall). Änderungen an Regeln, Prompts und Modellen werden gegen diese Werte geprüft. Nutzerinnen und Nutzer können jede Einordnung direkt am Befund als zutreffend oder unzutreffend melden.
Welche Grenzen hat eine automatisierte Prüfung?
- Sie ist keine Rechtsberatung und gibt keine Aussage frei. „Kein Treffer“ heißt nicht „zulässig“.
- Ob Nachweise vorliegen, kann sie nur erfragen, nicht feststellen.
- Sie bewertet Aussagen gegenüber Verbrauchern (B2C) und prüft keine Videos.
- Sie kennt nur die eingereichten oder geladenen Inhalte, nicht das übrige Umfeld einer Aussage.
Wie geht die Prüfung mit Daten um?
Alle Daten werden spätestens nach 365 Tagen gelöscht. IP-Adressen werden nur als Hash gespeichert, um die Zahl der Prüfungen zu begrenzen. Im Gegenzug für die kostenlose Prüfung darf die Productbay OG Sie oder Ihr Unternehmen kontaktieren. Anfragen an Sprachmodelle gehen nur an Anbieter, die laut Einstellung des Modell-Gateways nicht mit Eingaben trainieren. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung, Angaben zum Betreiber im Impressum.
Wer steht hinter der EmpCo-Prüfung?
Die EmpCo-Prüfung ist ein kostenloses Tool der Productbay OG aus Wien. Die Productbay OG entwickelt Productbay, ein KI-natives PIM für Fachhändler, in dem Produktdaten aus Lieferantendateien zentral gepflegt und an Shops und Marktplätze ausgespielt werden. Regelwerk, Prompts und Qualitätsmessung der EmpCo-Prüfung pflegt das Productbay-Team.
Häufige Fragen
Woher stammen die Normverweise in den Ergebnissen?
Ausschließlich aus dem versionierten Regelwerk. Das Sprachmodell bekommt keine Normverweise und darf keine erzeugen; jedes Ergebnis speichert die Version des Regelwerks, mit der es entstanden ist.
Wie viele Aussagen werden je Prüfung eingeordnet?
Kostenlos bis zu 60 mögliche Aussagen je Prüfung, in der Vollversion bis zu 1.500. Bleiben Aussagen darüber hinaus uneingeordnet, weist das Ergebnis sie aus.
Kann dieselbe Aussage bei zwei Prüfungen unterschiedlich eingeordnet werden?
Ja, in Grenzfällen. Sprachmodelle antworten nicht bei jedem Aufruf identisch. Deshalb nennt jedes Ergebnis seine Begründung, und Einordnungen lassen sich direkt am Befund als zutreffend oder unzutreffend melden.
Stand: · Regelwerk-Version 0.4.4
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/825 („Empowering Consumers“) – EUR-Lex (abgerufen am 16. September 2026)
